Kündigung vom Vermieter: was tun?
Stand: Oktober 2026
Dein Vermieter kündigt die Wohnung. Das ist ein Schock, aber du musst nicht sofort ausziehen. Eine Kündigung braucht einen Grund, eine Frist und die richtige Form. Oft lohnt es sich, sie prüfen zu lassen.
Musterbrief
Ahornallee 21, 2. OG links
12345 Musterstadt
Kündigung des Mietverhältnisses
Sehr geehrte Frau Beispiel, sehr geehrter Herr Beispiel,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung Ahornallee 21, 2. OG links, ordentlich zum 30. April 2027.
Grund der Kündigung ist Eigenbedarf: Meine Tochter Lea Muster beendet im Frühjahr ihr Studium in Beispielstadt und kehrt nach Musterstadt zurück. Sie benötigt die Wohnung für sich selbst.
Hinweis: Sie können der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeuten würde. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und mir spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Dein Vermieter will den Mietvertrag beenden. Eine ordentliche Kündigung wie im Muster braucht einen Grund, zum Beispiel Eigenbedarf (der Vermieter oder seine Familie will selbst einziehen) oder wiederholte Verstöße gegen den Vertrag. Der Grund muss im Brief stehen. Ohne Grund darf ein Vermieter eine Wohnung meist nicht kündigen.
Eine fristlose Kündigung ist etwas anderes. Sie gilt sofort und kommt nur bei schweren Gründen, zum Beispiel wenn du mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist. Zahlst du alle Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach der Räumungsklage, wird eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden meist unwirksam. Das geht aber nur einmal in zwei Jahren. Oft kündigt der Vermieter aber gleichzeitig auch ordentlich. Diese Kündigung wird durch die Zahlung nicht unwirksam. Geh deshalb sofort zur Beratung, wenn du eine Kündigung wegen Mietschulden bekommst.
Eine Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift kommen. Eine E‑Mail, eine SMS oder ein mündliches Wort reicht nicht. Ausziehen musst du erst, wenn die Frist abgelaufen ist. Ziehst du nicht aus, muss der Vermieter vor Gericht eine Räumungsklage erheben. Er darf dich nicht selbst aussperren.
Fristen
- Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange du in der Wohnung wohnst: bis 5 Jahre 3 Monate, ab 5 Jahren 6 Monate, ab 8 Jahren 9 Monate. Im Muster wohnt die Familie seit mehr als 5 Jahren, also 6 Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei dir sein, damit dieser Monat mitzählt. Wohnst du in einem Haus mit nur zwei Wohnungen, in dem auch der Vermieter wohnt, gelten besondere Regeln. Dann darf er auch ohne Grund kündigen, die Frist ist aber 3 Monate länger.
- Widerspruch wegen Härte (Sozialklausel): spätestens 2 Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, schriftlich. Im Muster also bis Ende Februar 2027. Hat der Vermieter im Brief nicht auf den Widerspruch hingewiesen, kannst du auch noch später widersprechen.
- Eine fristlose Kündigung nennt keine Frist. Trotzdem musst du nicht am selben Tag raus: Der Vermieter muss erst klagen, und das Gericht kann dir eine Räumungsfrist geben.
Was du tun kannst
- Bleib ruhig und zieh nicht sofort aus. Unterschreib nichts, was du nicht verstehst, zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag.
- Prüf die Kündigung: Ist sie unterschrieben und auf Papier? Steht ein Grund drin? Passt die Frist zu deiner Wohndauer? Fehler machen eine Kündigung oft unwirksam.
- Lass die Kündigung schnell prüfen: beim Mieterverein, bei der Mieterberatung deiner Stadt oder bei einem Anwalt für Mietrecht. Mit wenig Einkommen bekommst du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.
- Würde ein Auszug für dich eine besondere Härte bedeuten, zum Beispiel wegen hohem Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder weil du keine Ersatzwohnung findest, leg schriftlich Widerspruch ein. Schick ihn so, dass du den Zugang beweisen kannst.
- Zahl die Miete weiter pünktlich. Bei Mietschulden: Frag beim Jobcenter oder Sozialamt nach Hilfe, bevor es zur Räumungsklage kommt. Mietschulden können oft übernommen werden, damit du die Wohnung behältst.
- Kommt eine Räumungsklage vom Gericht, antworte innerhalb der Frist im Brief. Antwortest du nicht, kann das Gericht ohne dich entscheiden. Hilfe bei der Wohnungssuche gibt es beim Wohnungsamt deiner Stadt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.
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