Brief vom Beitragsservice: Rundfunkbeitrag verstehen
Stand: Oktober 2026
Jede Wohnung in Deutschland zahlt den Rundfunkbeitrag, egal ob du fernsiehst oder nicht. Der Beitragsservice schreibt dir, wenn du dich anmelden sollst, wenn Geld fehlt oder wenn er einen Bescheid schickt. Manche Menschen müssen nicht zahlen und können sich befreien lassen.
Musterbrief
Rosenweg 9
12345 Musterstadt
Festsetzungsbescheid über rückständige Rundfunkbeiträge
Sehr geehrter Herr Beispiel,
für die Wohnung Rosenweg 9, 12345 Musterstadt, sind Sie seit dem 1. April 2026 als Beitragszahler angemeldet. Trotz Zahlungsaufforderung haben wir für den Zeitraum April bis September 2026 keine Zahlung erhalten.
Rückständige Rundfunkbeiträge (6 Monate à 18,36 €): 110,16 €
Säumniszuschlag: 8,00 €
Gesamtbetrag: 118,16 €
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieses Bescheids. Geben Sie dabei Ihre Beitragsnummer an.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der Landesrundfunkanstalt (Muster) einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Beitragsservice (Muster)
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender. Er gilt pro Wohnung, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Er kostet 18,36 € im Monat. Wohnen mehrere Erwachsene zusammen, zahlt nur eine Person für die ganze Wohnung.
Der Beitragsservice schreibt dir aus drei Gründen: Du sollst dich anmelden, zum Beispiel nach einem Umzug. Du hast nicht gezahlt. Oder du bekommst einen Bescheid. Ein Festsetzungsbescheid wie im Muster heißt: Die offenen Beiträge wurden amtlich festgesetzt, und ein Säumniszuschlag kommt dazu.
Manche Menschen müssen nicht oder nur ein Drittel zahlen. Befreit wird, wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG (wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst) bekommt. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF hat, zahlt nur ein Drittel. Das passiert nicht von allein: Du musst einen Antrag stellen.
Fristen
- Anmelden musst du dich sofort, nachdem du in eine neue Wohnung eingezogen bist. Der Beitrag gilt ab dem Monat des Einzugs. Bekommst du einen Brief mit Fragen zur Wohnung, steht die Frist zum Antworten darin.
- Gegen einen Festsetzungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Es zählt die Frist in deinem eigenen Bescheid. Der Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht aber nicht.
- Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem dein Leistungsbescheid beginnt, auch rückwirkend, aber höchstens für drei Jahre vor deinem Antrag. Stell den Antrag trotzdem sofort, wenn du den Bescheid vom Jobcenter, Sozialamt oder BAföG‑Amt hast, dann entstehen gar nicht erst Rückstände.
- Zahlst du nicht, kommt ein Säumniszuschlag dazu: 1 Prozent der offenen Beiträge, mindestens 8 €. Bleibt der Bescheid offen, kann das Geld vollstreckt werden, zum Beispiel vom Konto. Dann kommen weitere Kosten dazu.
Was du tun kannst
- Prüf zuerst, ob der Brief echt ist. Der echte Beitragsservice fragt nie per E‑Mail oder SMS nach deiner Kontonummer und droht nicht mit Haft. Zahl nie per Gutscheinkarte.
- Bist du neu eingezogen, melde die Wohnung an, am besten online. Zahlt schon jemand in deiner Wohnung, gib die Beitragsnummer dieser Person an. Dann musst du nicht doppelt zahlen.
- Bekommst du Bürgergeld oder BAföG (wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst), beantrage die Befreiung. Dazu brauchst du das Antragsformular und eine Kopie deines Bewilligungsbescheids. Mit dem Merkzeichen RF beantragst du die Ermäßigung.
- Hast du einen Festsetzungsbescheid bekommen und die Beiträge stimmen, zahl den Betrag mit der Beitragsnummer als Verwendungszweck. Kannst du nicht auf einmal zahlen, frag nach Raten.
- Stimmt etwas nicht, zum Beispiel weil du schon befreit bist oder jemand anderes für die Wohnung zahlt, leg innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und leg Nachweise bei.
- Bei Fragen hilft eine Sozialberatung oder eine Verbraucherzentrale. Heb alle Briefe und deine Beitragsnummer auf.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.
Alle Ratgeber
- Einladung vom Jobcenter verstehen
- Mahnung vom Inkasso: echt oder Betrug?
- Betriebskostenabrechnung verstehen
- Brief der Familienkasse: Nachweis fürs Kindergeld
- Brief vom Gericht: Klage zugestellt
- Bescheid vom Jobcenter verstehen
- Mahnbescheid vom Gericht: was tun?
- Bußgeldbescheid verstehen
- Renteninformation verstehen
- Steuerbescheid verstehen
- Fragebogen der Krankenkasse zur Familienversicherung
- Wohngeldbescheid verstehen
- Kündigung vom Vermieter: was tun?