Bußgeldbescheid verstehen
Stand: Oktober 2026
Du warst zu schnell oder hast falsch geparkt, und jetzt kommt ein Bußgeldbescheid. Darin steht, was dir vorgeworfen wird, wie viel du zahlen sollst und bis wann du Einspruch einlegen kannst.
Musterbrief
Kastanienweg 11
12345 Musterstadt
Bußgeldbescheid
Sehr geehrter Herr Beispiel,
Ihnen wird vorgeworfen, am 2. Oktober 2026 um 14:12 Uhr in Musterstadt, Hauptstraße, als Führer des Pkw MU‑AB 123 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten zu haben.
Gegen Sie wird eine Geldbuße festgesetzt.
Geldbuße: 70,00 €
Gebühren und Auslagen: 28,50 €
Gesamt: 98,50 €
Die Entscheidung wird in das Fahreignungsregister eingetragen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde Einspruch einlegen. Wird kein Einspruch eingelegt, ist der Gesamtbetrag spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bußgeldstelle
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Die Behörde sagt: Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, im Muster zu schnelles Fahren in der Stadt. Dafür sollst du eine Geldbuße zahlen, dazu kommen Gebühren.
Ein Anhörungsbogen ist etwas anderes. Er kommt meist vorher und fragt, wer gefahren ist. Angaben zu deiner Person musst du machen, zum Vorwurf selbst nicht. Der Bußgeldbescheid ist dann die Entscheidung.
Ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt es in der Regel Punkte in Flensburg. Das steht im Bescheid als Eintrag ins Fahreignungsregister.
Fristen
- 2 Wochen ab Zustellung für den Einspruch. Das Zustelldatum steht meist auf dem gelben Umschlag. Heb ihn auf. Es zählt die Frist in deinem eigenen Bescheid.
- Legst du keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Danach hast du noch die Zahlungsfrist aus dem Brief, im Muster 2 Wochen.
- Kannst du nicht auf einmal zahlen, frag vor Ablauf der Frist bei der Bußgeldstelle nach Raten.
Was du tun kannst
- Prüf die Angaben: Datum, Ort, Kennzeichen. Bist du überhaupt gefahren?
- Stimmt alles, zahl den Betrag mit dem Aktenzeichen als Verwendungszweck.
- Glaubst du, dass der Vorwurf falsch ist, kannst du Einspruch einlegen. Ein kurzer Einspruch mit „Begründung folgt“ wahrt die Frist.
- Nach einem Einspruch kann die Sache vor Gericht gehen, und es können mehr Kosten entstehen. Lass dich vorher beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
- Heb den Bescheid und eine Kopie deines Einspruchs auf.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.
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