Mahnbescheid vom Gericht: was tun?
Stand: Oktober 2026
Ein Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag vom Gericht. Das ist keine normale Mahnung. Wer ihn ignoriert, riskiert, dass Geld gepfändet wird. Mit dem beiliegenden Formular kannst du dich aber leicht wehren.
Musterbrief
Buchenstraße 4
12345 Musterstadt
Mahnbescheid
Antragsteller: Beispiel Telefon GmbH, vertreten durch Muster Inkasso GmbH
Antragsgegnerin: Olena Muster
Der Antragsteller macht gegen Sie folgenden Anspruch geltend:
Hauptforderung (Rechnung vom 2. Mai 2026): 186,40 €
Kosten des Verfahrens und Nebenforderungen: siehe Rückseite
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
Sie können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheids die Forderung bezahlen oder dem Gericht mitteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen. Bitte benutzen Sie dafür das beiliegende Widerspruchsformular.
Wenn Sie nicht widersprechen, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Aus diesem kann er die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben.
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Jemand sagt, dass du ihm Geld schuldest, und hat dafür beim Gericht einen Mahnbescheid beantragt. Das Gericht hat nur die Form geprüft, nicht ob die Forderung stimmt.
Anders als eine Mahnung vom Inkasso ist das ein echtes gerichtliches Verfahren. Wenn du nichts tust, kommt als Nächstes ein Vollstreckungsbescheid. Damit kann der Gläubiger zum Beispiel dein Konto pfänden lassen.
Stimmt die Forderung nicht oder nur zum Teil, legst du Widerspruch ein. Dann muss der Gläubiger vor Gericht beweisen, dass du wirklich schuldest.
Fristen
- 2 Wochen ab Zustellung für den Widerspruch. Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag. Heb ihn auf. Es zählt die Frist in deinem eigenen Bescheid.
- Kommt danach ein Vollstreckungsbescheid, kannst du dagegen innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Das ist deine letzte einfache Möglichkeit.
- Schick den Widerspruch lieber zu früh als zu spät.
Was du tun kannst
- Ignorier den Brief nicht, auch wenn du denkst, dass er falsch ist.
- Prüf, wer etwas von dir will und wofür. Kennst du die Forderung?
- Schuldest du nichts oder nur einen Teil, füll das beiliegende Widerspruchsformular aus, unterschreib es und schick es ans Mahngericht. Eine Begründung ist nicht nötig.
- Schuldest du das Geld wirklich, kann eine schnelle Zahlung weitere Kosten sparen. Sprich vorher mit einer Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale.
- Mach eine Kopie vom ausgefüllten Formular und notiere, wann du es abgeschickt hast.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.
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