Wohngeldbescheid verstehen
Stand: Oktober 2026
Du hast Wohngeld beantragt, und die Wohngeldstelle hat entschieden. Im Bescheid steht, ob du Wohngeld bekommst, wie viel und für welche Monate. Er sagt dir auch, was du melden musst, damit du später nichts zurückzahlen musst.
Musterbrief
Feldstraße 17
12345 Musterstadt
Wohngeldbescheid
Sehr geehrte Frau Muster,
Ihrem Antrag vom 2. September 2026 wird entsprochen. Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss.
Bewilligungszeitraum: 1. September 2026 bis 31. August 2027
Monatliches Wohngeld: 214,00 €
Haushaltsmitglieder: 3
Das Wohngeld wird monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Die Berechnung finden Sie in der Anlage.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, insbesondere wenn sich Ihre Miete um mehr als 15 Prozent verringert, Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt oder sich die Zahl der Haushaltsmitglieder ändert. Zu viel gezahltes Wohngeld muss zurückgezahlt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Musterstadt, Wohngeldstelle, Widerspruch einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K. Muster
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder, bei Eigentum, zu den Kosten des eigenen Hauses (Lastenzuschuss). Es ist für Menschen mit wenig Einkommen, die kein Bürgergeld bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von Miete, Einkommen und der Zahl der Personen im Haushalt ab.
Ein Bescheid kann bewilligen oder ablehnen. Im Muster wird bewilligt: 214 € im Monat für 12 Monate. Bei einer Ablehnung steht im Bescheid der Grund, zum Beispiel ein zu hohes Einkommen. Auch dann kannst du Widerspruch einlegen.
Wichtig ist die Mitwirkungspflicht: Du musst der Wohngeldstelle von dir aus sagen, wenn sich etwas ändert. Sinkt die Miete, steigt das Einkommen deutlich oder zieht jemand aus, kann das Wohngeld weniger werden. Sagst du nichts, musst du zu viel gezahltes Geld später zurückzahlen.
Fristen
- Gegen den Bescheid kannst du dich innerhalb eines Monats wehren. Was genau gilt, steht unten im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“. Meist ist es ein Widerspruch bei der Wohngeldstelle. In manchen Bundesländern steht dort „Klage beim Verwaltungsgericht“. Dann gilt das, und ein Widerspruch reicht nicht.
- Wohngeld wird meist für 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum steht im Bescheid. Danach hört die Zahlung auf, wenn du keinen neuen Antrag stellst.
- Den Weiterleistungsantrag stellst du am besten etwa zwei Monate vor dem Ende, damit das Geld ohne Lücke weiterkommt. Wohngeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.
- Änderungen musst du sofort melden, nicht erst beim nächsten Antrag.
Was du tun kannst
- Lies den Bescheid und die Berechnung in der Anlage. Prüf, ob Miete, Einkommen und die Zahl der Personen stimmen.
- Stimmt etwas nicht oder wurde abgelehnt, obwohl du wenig Einkommen hast, leg innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Ein kurzer Widerspruch mit „Begründung folgt“ wahrt die Frist. Steht in deinem Bescheid „Klage“ statt „Widerspruch“, geh sofort zu einer Beratung.
- Heb den Bescheid auf. Du brauchst ihn zum Beispiel für andere Anträge.
- Trag das Ende des Bewilligungszeitraums in den Kalender ein und stell den Weiterleistungsantrag rechtzeitig. Die Formulare bekommst du bei der Wohngeldstelle oder online.
- Melde Änderungen sofort schriftlich: neue Miete, neues Einkommen, Einzug oder Auszug einer Person, Umzug. Heb eine Kopie auf.
- Bekommst du eine Rückforderung, prüf, ob Zeitraum und Betrag stimmen. Kannst du nicht auf einmal zahlen, frag nach Raten. Hilfe gibt es bei einer Sozialberatung oder einem Mieterverein.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.
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