Brief der Familienkasse: Nachweis fürs Kindergeld
Stand: Oktober 2026
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld. Ab und zu will sie wissen, ob alles noch stimmt, zum Beispiel ob dein Kind noch in der Ausbildung ist. Dann kommt so ein Brief.
Musterbrief
Rosenstraße 14
12345 Musterstadt
Kindergeld für Ihr Kind Lena, geboren am 2. Mai 2007
Sehr geehrter Herr Beispiel,
Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr vollendet. Damit wir weiter Kindergeld zahlen können, benötigen wir einen Nachweis über die Ausbildung (zum Beispiel Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag).
Bitte senden Sie den Nachweis bis zum 10. November 2026. Sie können ihn auch online hochladen.
Wenn Sie den Nachweis nicht rechtzeitig schicken, müssen wir die Kindergeldfestsetzung aufheben. Bereits gezahltes Kindergeld kann dann zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Familienkasse
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Die Familienkasse prüft, ob du weiter Kindergeld bekommst. Für Kinder ab 18 gibt es Kindergeld nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel während Schule, Ausbildung oder Studium.
Der Brief ist eine Aufforderung mitzuwirken. Du musst den Nachweis schicken, sonst hört das Kindergeld auf und du musst vielleicht Geld zurückzahlen.
Fristen
- Die Frist für den Nachweis steht im Brief, im Muster der 10. November 2026.
- Schaffst du die Frist nicht, weil die Schule die Bescheinigung noch nicht ausgestellt hat, schreib das der Familienkasse vor Ablauf der Frist.
- Bekommst du später einen Bescheid, gegen den du etwas hast: Einspruch ist innerhalb eines Monats möglich.
Was du tun kannst
- Hol die Bescheinigung bei Schule, Ausbildungsbetrieb oder Hochschule.
- Schreib die Kindergeld-Nummer auf jedes Blatt, das du schickst.
- Schick den Nachweis per Post oder lade ihn online hoch und heb einen Beleg auf.
- Ändert sich etwas, etwa wenn dein Kind die Ausbildung abbricht, sag es der Familienkasse von dir aus.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.