Betriebskostenabrechnung verstehen
Stand: Oktober 2026
Einmal im Jahr rechnet dein Vermieter die Nebenkosten ab. Am Ende steht eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Es lohnt sich, die Abrechnung zu prüfen.
Musterbrief
Ahornallee 21, 2. OG links
12345 Musterstadt
Betriebskostenabrechnung 2025
Sehr geehrte Familie Beispiel,
anbei erhalten Sie die Abrechnung der Betriebskosten für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Die Kosten werden nach Wohnfläche verteilt (Ihre Wohnung 62 m² von 840 m²).
Ihr Anteil an den Kosten: 1.612,35 €
Ihre Vorauszahlungen: 1.440,00 €
Nachzahlung: 172,35 €
Bitte überweisen Sie die Nachzahlung innerhalb von 30 Tagen. Ab 1. Dezember 2026 erhöhen wir Ihre monatliche Vorauszahlung von 120,00 € auf 135,00 €.
Mit freundlichen Grüßen
Hausverwaltung Muster GmbH
Erfundener Absender, erfundene Namen. So oder ähnlich sieht der Brief oft aus.
Was bedeutet der Brief?
Du zahlst jeden Monat einen Betrag für Nebenkosten wie Wasser, Müll oder Hausmeister. Die Abrechnung vergleicht diese Vorauszahlungen mit den echten Kosten.
Im Muster waren die Kosten höher, deshalb kommt eine Nachzahlung. Außerdem steigt die monatliche Vorauszahlung, damit es im nächsten Jahr passt.
Fristen
- Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Für 2025 also bis 31. Dezember 2026. Kommt die Abrechnung später, musst du meist nichts nachzahlen.
- Einwände kannst du bis 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung erheben, am besten schriftlich.
- Die Zahlungsfrist für die Nachzahlung steht im Brief, im Muster 30 Tage.
Was du tun kannst
- Prüf den Zeitraum, deine Wohnfläche und den Verteilerschlüssel.
- Vergleich die Vorauszahlungen mit deinen Kontoauszügen.
- Schau, ob Kosten auftauchen, die nicht umgelegt werden dürfen, zum Beispiel Reparaturen oder Verwaltungskosten.
- Du darfst die Belege beim Vermieter ansehen. Bitte schriftlich darum, wenn dir etwas komisch vorkommt.
- Bekommst du Bürgergeld oder Grundsicherung, reich die Abrechnung gleich beim Amt ein. Oft übernimmt es die Nachzahlung.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders: Fristen und Beträge gelten so, wie sie in deinem Brief stehen. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle.